Wer ist ein Sachverständiger?
Im allgemeinen Sprachgebrauch ist ein Sachverständiger eine Person, die in einem bestimmten Sachgebiet Ober eine überdurchschnittliche Sachkunde und Erfahrung verfügt. Jeder, der überzeugt ist und nachweisen kann, überdurchschnittliche Fachkenntnisse in einem bestimmten Sachgebiet zu besitzen, darf sich in Deutschland Sachverständiger nennen.
Sachverständige mit Sachkundenachweis
öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Zertifizierte Sachverständige
Amtlich bzw. staatlich anerkannte Sachverständige
Vergleich zwischen öffentlicher Bestellung und Zertifizierung DIN EN ISO/IEC 17024
Als international anerkanntes Qualitätssicherungssystem setzt sich der Zertifizierungsprozess unter Berücksichtigung der DIN EN ISO/IEC 17024 gegenüber den rein nationalen Qualifizierungen immer mehr durch. Vergleichbar ist das mit der Entwicklung vom deutschen Diplomingenieur zum internationalen Bachelor und Master. Gemeinsamkeiten zwischen der öffentlichen Bestellung und der Zertifizierung: Beide Systeme sind darauf ausgerichtet, der öffentlichkeit fachlich und persönlich qualifizierte Sachverständige zur Verfügung zu stellen.
Die Unterschiede zwischen öffentlicher Bestellung und Zertifizierung bestehen in folgenden Punkten:
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (Deutschland weite Anerkennung)
Die Bestellung erfolgt nach § 36 Gewerbeordnung.
Personen, die als Sachverständige tätig sind oder werden wollen, sind auf Antrag durch die von den Landesregierungen bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen für bestimmte Sachgebiete öffentlich zu bestellen, sofern für diese Sachgebiete ein Bedarf an Sachverständigenleistungen besteht, sie hierfür besondere Sachkunde nachweisen und keine Bedenken gegen ihre Eignung bestehen. Sie sind darauf zu vereidigen, dass sie ihre Sachverständigenaufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen und ihre Gutachten entsprechend erstatten werden. Die Bestellungsorgane sind die IHK und HK (für handwerkliche
Berufe), teilweise auch IK und AK.
Zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO 17024
Die Personalzertifizierung basiert auf keiner gesetzlichen Grundlage, sondern auf der DIN EN 45013, die jetzt in eine weltweite Norm, die DIN EN ISO 17024 überführt wurde.
Ergänzt wird die Norm durch das „Normative Dokument" (ND) der Trägergemeinschaft für Akkreditierung (TGA) im Bereich der Grundstückswertermittlung, das die Anforderungen in Bezug auf Fachkompetenz und persönliche Eignung regelt.
Dies bedeutet letztendlich noch höhere Qualitätssicherung in der Sachverständigen-zertifizierung. Die DIN EN ISO/IEC 17024 wurde mit dem Ziel erarbeitet, eine weltweit anerkannte Vergleichbarkeit für Stellen, die Personen zertifizieren, zu erreichen.
Zertifizierungsstellen: Deutschland und Europa
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