Beratung / Gutachten
Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB und ImmoWertV - Bewertung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für:
- Kauf / Verkauf und Beleihungszwecke
- Vermögensteilung (z.B. bei Scheidung und Erbauseinandersetzung)
- steuerliche Bewertungszwecke (Erbschaft, Schenkung, Bilanzen)
- Bewertung von grundstücksgleichen Rechten (wie z.B. Erbbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnungsrecht)
Beleihungswertgutachten gemäß BelWertV und HGB für:
- Geschäfts- und Hypothekenbanken
- Sparkassen und Genossenschaftsbanken
- Versicherungen und Bausparkassen
Marktwertgutachten gemäß IAS/IFRS Richtlinien
- Zeitwertermittlung (Fair Value) für bilanzielle Zwecke
- Bewertung von Anlageimmobilien / Grundvermögen für die Gewinn- und Verlustrechnung
Due Diligence – Analysen
Geht es um größere Investments (Anlageobjekte und Immobilienportfolien), reicht die „normale“ Immobilienbewertung nicht aus. Wir erstellen:
- systematische Stärken-/Schwächen-Analyse eines Kaufobjekts
- Analyse der mit dem Kauf verbundenen Risiken sowie eine fundierte Bewertung des Objekts
- Anwendung von DCF-Systemen, überprüfung von personellen und sachlichen Ressourcen,
strategischen Marktpositionierungen der Immobilien, rechtlichen, finanziellen und lageabhängigen Risiken, Umweltlasten u.v.a.
Markt-, Standort-, Konkurrenzanalysen und Machbarkeitsstudien
Im Vorfeld der Realisierung von neuen Projekten oder der Entwicklung von Bestandsobjekten sind vielfältige Studien erforderlich, um Chancen und Risiken einer Investition realistisch abschätzen zu können.
Wir führen diese besonders zuverlässig durch und untersuchen im Rahmen von Machbarkeits-studien alle rahmengebenden Kriterien. Dabei dienen uns Markt- und Standortbeurteilungen sowie etwaige Konkurrenzanalysen als Grundlage.
Unser Leistungsspektrum der Verkehrswert-/Marktwertermittlung
Der gutachterlich ermittelte Verkehrswert ist der durch einen Sachverständigen simulierte Marktwert, der u. a. dann benötigt wird,
wenn eine Immobilientransaktion nicht unmittelbar stattfinden soll oder bspw. zum Zwecke von Erbauseinander-setzungen ein Marktwert bekannt sein muss,
weil die anteilige Ausschüttungssumme für die Miterben einer Erbengemeinschaft zu ermitteln ist, ohne dass das Objekt verkauft wird.
Der Sachverständige und seine Immobilienbewertung orientiert sich regelmäßig an den Vorgaben der ImmoWertV 2010 i.V.m. den Wertermittlungsrichtlinien
WertR 2006 bezogen auf den § 194 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der neuen Sachwert-Richtlinie in Verbindung mit der NHK 2010. V
erkehrswertgutachten werden üblicherweise erstellt für:
unbebaute Grundstücke-
begünstigtes Agrarland,
Rohbauland,
Bauerwartungsland, Bauland
|
Management - Immobilien
- Industrieliegenschaften, Logistikimmobilien
- Einzelhandelsimmobilien, Hotelimmobilien
|
Wohnimmobilien
- Eigentumswohnungen und sonst. TE
- EFH, DHH, RH u. Geschosswohnungsbauten
|
Sozialimmobilien
- Alten- und Pflegeheime
- Seniorenanlagen, etc.
|
Renditeobjekte
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Geschäftshäuser, Büroimmobilien
|
|
Infrastrukturimmobilien
- Windenergie und Photovoltaikanlagen
- Biogas- Solar- und Geothermieanlagen
|
Freizeitimmobilien
|
Sonstige
- Bauernhöfe (im Außenbereich)
- Mietwertgutachten
|
Bewertungsanlässe
- die Bewertung des Immobilienvermögens, um es marktgerecht veräußern zu können
- die Wertermittlung (gem. BelWertV), um den Beleihungswert zur Finanzierung der Immobilie zu erhalten
- die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Befriedigung von Gläubigern des Immobilieneigentümers
- die Versteigerung zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften oder anderen Vermögensgemeinschaften
- die Ermittlung des Zugewinnausgleiches bei Ehescheidungen (Anfangs- u. Endvermögen)
- die Ermittlung des Anfangsvermögens bei Eheschließungen mit Ehevertrag
- die Ermittlung von Renditechancen geplanter Immobilienkäufe
- Argumentation der Schenkungssteuer oder Grunderwerbssteuer u.a. Steuerarten gegenüber dem Finanzamt